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Landesarbeitsgemeinschaft Inklusion in Sachsen [LAGIS]
Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen e.V.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Inklusion in Sachsen [LAGIS] Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen e.V. setzt sich für die Förderung des gemeinsamen Lebens und Lernens von Menschen mit und ohne Behinderungen ein.
Dazu haben sich Eltern sowie Interessierte zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für Inklusion in Sachsen einzusetzen, welche bisher meist durch separierende Haltungen verhindert wird.
Inklusion verstehen wir als selbstverständlich Teilhabe aller Menschen am Leben in unserer Gesellschaft, das heißt in Familie, Kindergarten, Schule, Beruf, Freizeit von Anfang an und ohne Aussonderung in spezifisch isolierte Lebensräume.
Wo sonst, wenn nicht in Kindergarten und Schule, sollen Kinder und Jugendliche lernen, jeden anderen Menschen unabhängig von seinen Fähigkeiten, seinen Begabungen, seinem Geschlecht, seiner Herkunft anzuerkennen?
Wir berufen uns dabei auf die Achtung der Menschenwürde sowie das Benachteiligungsverbot in der Verfassung und Grundgesetz.
Dabei ist das Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) eine wichtige Richtschnur unserer ehrenamtlichen Arbeit.
Wir arbeiten ehrenamtlich, unterstützen uns gegenseitig, sind politisch und konfessionell unabhängig.
Was wir wollen:
Das Grundrecht auf selbstbestimmtes Leben und Lernen muss beachtet werden
Recht auf Teilhabe für alle Menschen, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung – Dabei fordern wir die Abschaffung jeglicher Aussonderung in Institutionen gegen den Willen der Beteiligten.
Hinwendung zu einer Sicht der Stärken und besonderen Begabungen aller Kinder und Jugendlichen -
Defizitorientierte Haltungen müssen überwunden werden, um individuelle Unterstützungen für gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Selbstverständliche Aufnahme von Kindern mit Behinderung in alle Kindertagesstätten – Das Spielen und Lernen mit anderen Kindern und spezifische fachliche Förderung müssen Normalität werden.
Eine Schule für Alle Kinder – Der gemeinsame Unterricht aller Schüler an der wohnortnahen Schule im sozialen Umfeld muss auch individuelle Förderung und zusätzliche Fachkräfte wie Sonderpädagogen, Schulbegleiter etc. gewährleisten.
Aufbau beruflicher Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt – Berufsbildung und Berufsvorbereitung soll in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes stattfinden und alternative Formen zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ermöglichen.